Katzenversicherung rückwirkend abschließen – alle Infos im Überblick
Eine Katzenversicherung kann in bestimmten Fällen auch rückwirkend abgeschlossen werden. Das bedeutet, dass ausgewählte tierärztliche Behandlungen bis zu drei Monate vor Versicherungsbeginn erstattet werden können.
Vorteile einer rückwirkenden Katzenversicherung
- Nachträglicher Schutz für bereits entstandene Kosten
- Entlastung bei unerwarteten Tierarzt-Rechnungen
- Keine Selbstbeteiligung bei vielen Tarifen
- Planungssicherheit für Katzenhalter
Unverbindlich & kostenlos – wir melden uns persönlich.
So läuft’s ab (3 Schritte)
Kurzformular absenden – wir prüfen, ob rückwirkender Schutz möglich ist.
Wir schauen uns deinen Fall an und geben dir eine Rückmeldung.
Wenn die Kriterien erfüllt sind, kann eine nachträgliche Absicherung eingerichtet werden.
Rückwirkender Schutz – das sollten Sie wissen
Bei manchen Versicherungsgesellschaften ist der Abschluss einer rückwirkenden Katzenversicherung möglich! Mit einer rückwirkenden Katzenversicherung profitieren Katzenhalter von einem drei Monate rückwirkenden Schutz für ausgewählte tierärztliche Behandlungen. Das bedeutet, dass Kosten für Erkrankungen oder Vorsorgemaßnahmen, die vor dem Versicherungsbeginn aufgetreten sind oder in Anspruch genommen wurden, erstattet werden. Dazu zählen unter anderem Schnittverletzungen, Bisswunden, Vergiftungen, Frakturen oder sogar Kastrationen. Ob Verletzungen oder Vorsorge – Profitieren Sie von voller Kostenerstattung ohne Selbstbeteiligung. Jetzt kostenloses Info-Material herunterladen und Ihre Katze optimal absichern!
Welche Tierkrankenversicherung zahlt rückwirkend?
Es gibt Versicherer, die in ausgewählten Tarifen Leistungen rückwirkend für klar definierte, akute Ereignisse übernehmen (z. B. Unfälle, Vergiftungen, Schnittverletzungen) – meist innerhalb eines festen Zeitfensters von bis zu drei Monaten vor Versicherungsbeginn. Die genauen Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Gesellschaft und Tarif (u. a. Nachweise, Ausschlüsse für Vorerkrankungen, Alters- und Rassekriterien).
Kann man eine Tierversicherung nachträglich abschließen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen ist ein nachträglicher Abschluss mit rückwirkender Erstattung möglich. Typisch sind streng definierte Lookback-Regeln, die nur zeitnah vor Abschluss eingetretene, akute Ereignisse abdecken. Laufende oder chronische Vorerkrankungen sind in der Regel ausgeschlossen. Maßgeblich sind immer die jeweiligen Versicherungsbedingungen (Leistungsumfang, Wartezeiten nach Beginn, Dokumentationspflichten).
FAQ zur rückwirkenden Katzenversicherung
Kann ich meine Katze jederzeit rückwirkend versichern?
Ja, in bestimmten Fällen ist eine rückwirkende Absicherung möglich. Einige Anbieter erlauben, bereits entstandene Tierarztkosten für einen begrenzten Zeitraum vor Vertragsbeginn zu berücksichtigen – typischerweise für klar definierte, akute Ereignisse und unter konkreten Bedingungen (z. B. Ausschlüsse für Vorerkrankungen, Nachweispflichten durch Rechnungen/Befunde).
Gibt es Wartezeiten trotz rückwirkender Katzenversicherung?
Rückwirkungszeitraum: Für vergangene, klar definierte Ereignisse (innerhalb des Look-backs) kann eine Erstattung ohne zusätzliche Wartezeit möglich sein – sofern alle Tarifkriterien erfüllt sind.
Zukünftige Leistungen: Nach Versicherungsbeginn sehen viele Tarife Wartezeiten vor (z. B. für bestimmte Erkrankungen oder Operationen). Die Dauer und Ausnahmen variieren je nach Tarif; maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Für wen eignet sich eine rückwirkende Katzenversicherung?
Sinnvoll kann sie sein für Halterinnen und Halter, die:
- Kurz vor Abschluss bereits Tierarztkosten hatten (z. B. Unfall, akute Erkrankung) und diese nachträglich absichern möchten – sofern der Zeitpunkt innerhalb des erlaubten Rückwirkungsfensters liegt.
- Eine neu aufgenommene Katze (z. B. Tierschutz/Adoption) versichern möchten, bei der unmittelbar vor Abschluss Behandlungen angefallen sind.